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15.03.2016 - Mieten & Vermieten

DMB kritisiert sinkende Anforderungen an Nebenkostenabrechnungen

Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH), die formalen Anforderungen an die Nebenkostenabrechnungen zu senken, wird es dem Deutschen Mieterbund (DMB) zufolge für Mieter noch schwieriger zu prüfen, ob mit der Abrechnung alles seine Richtigkeit hat. Einzelne Rechenschritte, wie die umlagefähigen Gesamtkosten ermittelt wurden, müssen nun in der Abrechnung nicht mehr angegeben und erklärt werden.

Die These des BGH, dass auch Mieter an einer übersichtlichen Abrechnung ohne unnötige Details interessiert sind, kann der DMB nicht nachvollziehen, denn Mieter würden wissen wollen, aus welchem Grund, für welchen Zweck und wieviel Nebenkosten sie zahlen sollen. Ohne Erklärungen in der Abrechnung bleibe in vielen Fällen nur der Gang zum Vermieter, um vor Ort die Abrechnungsunterlagen und Belege einzusehen - laut DMB letztlich langwieriger und komplizierter als vorher.

Bisher waren Abrechnungen mit lediglich "bereinigten" Gesamtkosten formell unwirksam. Nun soll es ausreichen, wenn als "Gesamtkosten" bei den jeweiligen Betriebskosten die Summe der Kosten angegeben wird, die vom Vermieter auf die Wohnungsmieter des Hauses umgelegt werden. Auf welchem Weg die Gesamtkosten ermittelt und errechnet wurden, muss dem Mieter nicht mehr mitgeteilt oder erläutert werden.

Ein Fall von "bereinigten" Gesamtkosten kann zum Beispiel auftreten, wenn Dritte dem Vermieter Kosten für eine große Wohnanlage mit mehreren Gebäuden in Rechnung stellen und der Vermieter diese dann auf die einzelnen Häuser verteilt.

Ein weiterer Fall kann entstehen, wenn der Vermieter eine Kostenposition abrechnet, die nicht komplett als Betriebskosten abzurechnen ist wie beispielsweise die Kosten für den Hausmeister, weil dieser auch Reparaturen und Verwaltungsarbeiten übernimmt und diese Betriebskostenposition um einen bestimmten Prozentsatz reduziert.



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