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Nutzungsbedingungen für die 100³ Fan-Card

Einleitung:

Die 100³ Fan-Cards verbinden Kunden mit den 100³-Mitgliedsunternehmen. Die 100³ Fan-Card wird digital erstellt und dem Nutzer per E-Mail übersandt. Durch Vorlage der 100³ Fan-Card kann der Nutzer besondere Vorteile, Mehrwerte, Rabatte oder Überraschungen von den jeweiligen teilnehmenden 100³ Mitgliedsunternehmen erhalten. Diese werden von den teilnehmenden 100³ Mitgliedsunternehmen auf dem 100³-Portal in ihren jeweiligen Unternehmensportraits veröffentlicht.


1. Allgemeines


1.1. 100hoch3 GmbH, (nachfolgend „100³“) bietet ihren Portalbesuchern und Kunden, die Teilnahme an ihrem 100³ Fan-Card Programm an, nachfolgend Fan-Card-Nutzer genannt. Der Fan-Card-Nutzer kann dadurch in den Genuss besonderer Vorteile, Mehrwerte, Rabatte oder Überraschungen bei den 100³ angeschlossenen Mitgliedsunternehmen kommen. Die Teilnahme richtet sich ausschließlich nach diesen Nutzungsbedingungen.

1.2. Jede natürliche Person, die das 16. Lebensjahr vollendet hat, kann eine 100³ Fan-Card beantragen und nutzen. Hierfür ist ausschließlich das Online-Erstellungsverfahren und Registrierungsverfahren auf dem 100³-Portal zu nutzen. Unvollständig ausgefüllte Fan-Cards werden nicht ausgefertigt. Die 100³ behält sich die Annahme vor.

1.3. Die Teilnahme an dem 100³ Fan-Card Programm ist kostenlos.

2. Nutzungsgegenstand

2.1. Die Rechte aus der 100³ Fan-Card sind nicht auf Dritte übertragbar.

2.2. Der Fan-Card-Nutzer verpflichtet sich im Rahmen der Anmeldung dazu, nur wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu seiner Person zu machen.

2.3. Soweit 100³ Mitgliedsunternehmen, Vorteile, Mehrwerte, Rabatte oder Überraschungen gewähren, handelt es sich ausschließlich um eine Leistung des jeweiligen Mitgliedsunternehmens, für die ggf. die „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ des Mitglieds zur Anwendung kommen. Die genauen Konditionen für die Gewährung oder Einlösung von Vorteilen, Mehrwerten, Rabatten und Überraschungen legen die Mitgliedsunternehmen selbst fest. Die Mitgliedsunternehmen behalten sich das Recht vor, die Gewährung von Vorteilen, Mehrwerten, Rabatten oder Überraschungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft einzuschränken oder zu begrenzen.

2.4. Die jeweiligen, von den 100³ Mitgliedsunternehmen gewährten Vorteile, Mehrwerte, Rabatte oder Überraschungen und deren Angebote können variieren. Diese können nicht mit anderen Angeboten der jeweiligen Mitgliedsunternehmen kombiniert werden. Ein Anspruch auf Auszahlung von veröffentlichten Vorteilen, Mehrwerten, Rabatten oder Überraschungen besteht nicht.

2.5. Gegenstand der Nutzungsbedingungen ist ferner die Zusendung von Werbeinformationen für die 100³ und der der 100³ angeschlossenen Mitgliedsunternehmen per Newsletter. Dieser Bestandteil ist von der 100³ Fan-Card unabhängig und kann durch den Fan-Card-Nutzer jederzeit per Mail an [email protected] widerrufen werden.


2.6. Die Fan-Card steht im Eigentum der 100³ und muss bei Beendigung des Fan-Cards Programms durch 100³ oder bei Beendigung der Teilnahme von dem Fan-Card-Nutzer gelöscht werden. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Fan-Card kann der Fan-Card-Nutzer eine neue kostenlose Fan-Card auf dem 100³-Portal erstellen.

3. Einstellung des Programms

Die 100³ behält sich das Recht vor, das Fan-Card-Programm als solches jederzeit einzustellen oder durch ein anderes Programm zu ersetzen. Bei Einstellung des Programms verlieren alle ausgestellten Fan-Cards ihre Gültigkeit. Hierüber informiert die 100³ alle Fan-Card-Nutzer.

4. Haftung

4.1. Soweit sich aus diesen Nutzungsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet 100³ bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

4.2. Auf Schadensersatz haftet 100³ - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet 100³ nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der 100³ jedoch der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

4.3. Eine etwaige Haftung wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels, der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, nach dem Produkthaftungsgesetz und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

4.4. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten im gleichen Umfang für die leitenden und nichtleitenden Angestellten, sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den Subunternehmern der 100³.

4.5. Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

5. Datenschutz

5.1. Die 100³ darf personenbezogene Daten der Fan-Card-Nutzer erheben, verarbeiten und speichern, soweit dies für die Ausführung und Abwicklung des Nutzungsverhältnisses sowie für die Erbringung der geschuldeten Leistung erforderlich ist. Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche und sachliche Verhältnisse des Fan-Card-Nutzers (Name, Anschrift, Geburtstag, E-Mail Adresse etc.).

5.2. Eine Übermittlung von Daten an Dritte bzw. eine über diesen Zweck hinausgehende Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch 100³ erfolgt nur soweit dies gesetzlich zulässig ist oder der jeweilige Fan-Card-Nutzer die 100³ ausdrücklich seine Einwilligung zuvor erteilt hat. Dies gilt auch für eine Übermittlung von personenbezogenen Daten an Dritte zu Werbe- und Marketingzwecken sowie zur Marktforschung.

5.3. Der Fan-Card-Nutzer hat jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über seine gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.


5.4. Verantwortliche Stelle für die Datenerhebung, Speicherung und Verarbeitung im Rahmen des 100³ Fan-Cards Programms ist:

100hoch3 GmbH, (Amtsgericht M`Gladbach, HRB 16898)

6. Laufzeit, Kündigung

6.1. Eine Kündigung der Fan-Card durch den Nutzer ist jederzeit ohne Einhaltung einer Frist möglich. Dazu bedarf es lediglich einer Mail an [email protected] und einer Löschung der Fan-Card auf dem Handy.

6.2. Eine Kündigung durch die 100³ erfolgt stets unter Wahrung einer Kündigungsfrist von einem Monat.

6.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt unberührt.

6.3. Die Kündigung bedarf der Textform (Fax, E-Mail etc.).

7. Änderung der Nutzungsbedingungen

7.1. Die 100³ behält sich vor, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, insbesondere an veränderte rechtliche und technische Verhältnisse anzupassen. Für den Fan-Card Nutzer lediglich vorteilhafte oder neutrale Änderungen werden sofort wirksam. Das Gleiche gilt für Anpassungen, die aufgrund geänderter Rechtslage erforderlich werden. Die jeweils aktuelle Fassung der Nutzungsbedingungen ist unter www.100hoch3.de abrufbar.

7.2. Die 100³ ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen die Rechte und Pflichten aus dem Nutzungsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist der Fan-Card Nutzer berechtigt, zu kündigen.

8. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

8.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

8.2. Ist der Fan-Card Nutzer Kaufmann im Sinne des § 14 BGB ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz der 100³. Dasselbe gilt, wenn der Fan-Card Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

9. Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.



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