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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der 100hoch3 GmbH für Mitglieder (Stand 01.01.2016) 

 

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der 100hoch3 GmbH (nachfolgend „100³“) gelten für sämtliche Verträge zwischen der 100³ und den Mitgliedern, soweit es sich bei diesem Mitglied um

a)     eine juristische oder eine natürliche Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer), oder um

b)     eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen handelt.

1.2 Diese AGB gelten ausschließlich. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mitglieds gelten nur, wenn und soweit 100³ sie ausdrücklich und schriftlich anerkennt. Insbesondere gilt das Schweigen der 100³ auf derartige abweichende Bedingungen nicht als Anerkennung oder Zustimmung, auch nicht bei zukünftigen Verträgen. Diese AGB gelten anstelle etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Mitglieds auch dann, wenn nach diesen die Auftragsannahme als bedingungslose Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen ist.

1.3 Soweit mit dem Mitglied im Einzelfall individuelle Vereinbarungen getroffen werden, haben diese gegenüber diesen AGB Vorrang. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung der 100³ maßgebend.

1.4 Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Mitglied gegenüber der 100³ abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

2. Vertragsschluss

2.1 Die unterzeichnete Anmeldung durch das Mitglied gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Anmeldung nichts anderes ergibt, ist die 100³ berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von einer Woche ab Absendung anzunehmen.

2.2 Ein Vertrag kommt - auch im laufenden Geschäftsverkehr - erst dann zustande, wenn die 100³ den Auftrag des Mitglieds annimmt. Die Annahme kann entweder ausdrücklich (z.B. durch Absendung einer Auftragsbestätigung) oder stillschweigend (z.B. durch Freischaltung des Mitglieds in das 100³ Unternehmernetzwerk) erfolgen.

 

3. Pflichten des Mitglieds

3.1 Das Mitglied handelt als selbständiges Unternehmen gegenüber ihren Vertragspartner im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Das Mitglied ist verpflichtet, alle zur Ausübung der Tätigkeit notwendigen, gesetzlichen und steuerlichen Voraussetzungen zu erfüllen und während der Vertragslaufzeit mit 100³ einzuhalten. Zudem bestätigt das Mitglied, über geeignete berufliche Qualifizierungen zu verfügen.

3.2 Das Mitglied ist nicht berechtigt, im Namen der 100³ Erklärungen abzugeben und/oder entgegenzunehmen, insbesondere vertragliche Vereinbarungen jeglicher Art.

3.3 Das Mitglied ist verpflichtet, im Rahmen der Anmeldung aktuelle, vollständige und korrekte Angaben zu dem im Anmeldungsformular abgefragten Daten zu machen. Spätere Änderungen dieser Daten sind zeitnah im Mitgliederbereich unter "Benutzerkonto verwalten" vorzunehmen.

3.4 Das Mitglied kann im Rahmen der Anmeldung ein Passwort auswählen. Für die Geheimhaltung des Passworts, des Accounts insgesamt und sämtlicher damit verbundener Aktivitäten ist das Mitglied ausschließlich selbst verantwortlich. Das Mitglied ist verpflichtet, der 100³ unverzüglich über jede nicht-autorisierte Nutzung seines Accounts oder jede andere Sicherheitsverletzung zu informieren.

3.5 Die Nutzung des (Online-) Netzwerks der 100³ ist ausschließlich unter der Bedingung gestattet, dass das Mitglied dieses nicht für Zwecke verwendet, die rechtswidrig sind oder gegen diese AGB verstoßen. Insbesondere darf dieses nicht in einer Weise genutzt werden, die einen Server der 100³ oder die mit einem Server verbundenen Netzwerke der 100³ schädigen, deaktivieren, überlasten oder beeinträchtigen könnten, oder die Nutzung durch Dritte beeinträchtigen könnten. Es ist dem Mitglied nicht gestattet, sich unerlaubt Zugang zu Diensten, Accounts, Computersystemen oder Netzwerken, die mit einem Server der 100³ oder einem der Dienste verbunden sind, zu verschaffen.

3.6 Jede Art von Manipulation führt unverzüglich zur Sperrung des Zugangs des Mitglieds und wird zur Anzeige gebracht.

3.7 Für den Inhalt der veröffentlichten Daten haftet das Mitglied selbst. Dies gilt insbesondere für den Fall der Verletzung von Rechten Dritter oder von Gesetzen. Das Mitglied stellt die 100³ von allen Ansprüchen Dritter frei, die hieraus geltend gemacht werden. Das Mitglied ist selbst für das Impressum verantwortlich.

 

4. Leistungen der 100³ für Mitglieder

Die Grundlage des Vertrages zwischen der 100³ und dem Mitglied ist die beantragte Mitgliedschaft. Darin sind folgende Leistungen enthalten: 

4.1 Empfehlungsnetzwerk

Das neu angemeldete Mitglied wird in das 100³-Online Empfehlungsnetzwerk integriert und für den Mitgliederbereich freigeschaltet. Dabei kann das Mitglied sein eigenes Unternehmen und die damit verbundenen Dienstleistungen den anderen Mitgliedern der 100³ vorstellen.

4.2 Unternehmensportrait  (Online-Filiale)

Das Mitglied kann eigenständig über die Eingabe in der Datenbank von diversen Unternehmensdaten, Firmenlogo, Bilder etc. ein Unternehmensportrait erstellen. Dieses wird auf der 100³-Portalseite veröffentlicht. Die vorhandenen Mitglieder und Besucher/User erhalten damit die Kontaktdaten, eine Leistungsbeschreibung und weitere Informationen zu neu angemeldeten Mitgliedern. Das neu angemeldete Mitglied wird zusätzlich durch einen aus der Datenbank generierten Button in die diversen Ergebnisseiten der 100³ Internetseite integriert und regional veröffentlicht. Das Mitglied wird zudem in der Schnellsuche und im Branchenregister integriert. Zudem kann das Mitglied das Bewertungstool eigenständig nutzen und verwalten.

4.3 Empfehlung von Kundenkontakten

Generell empfehlen sich die Mitglieder der 100³ gegenseitig oder arbeiten in Projekten zusammen. Die Anzahl der gegenseitigen Empfehlungen ist nicht festgelegt und obliegt dem Empfehlungsgeber. Eine Vergütung des Empfehlungsgebers erfolgt individuell, wie vorab zwischen den Mitgliedern, festgelegt. Die Abwicklung obliegt alleine den beteiligten Mitgliedern. Der Empfehlungsgeber ist dafür verantwortlich, die Zustimmung zur Kontaktweitergabe an das andere Mitglied vom Interessenten (Kunden) vorab zu erhalten. Eine erhaltene Empfehlung eines Interessenten darf keinesfalls an ein anderes Mitglied, an ein anderes externes Unternehmen oder an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung weitergeleitet werden. Um Interessenskonflikte unter den Mitgliedern zu vermeiden, sind Aktionen, wie z.B. Mailings oder Firmenpräsentationen eines Mitglieds gegenüber den anderen Mitgliedern und deren Kunden nur mit Zustimmung der 100³ erlaubt.

4.4 Veranstaltungen/Events

Das Mitglied kann eigene Veranstaltungen wie z.B. "Tag der offenen Tür" oder Seminarangebote über die 100³ veröffentlichen.

Das Mitglied oder deren Mitarbeiter können, je nach Veranstaltung, kostenfrei oder zumindest kostenvergünstigt an durch die 100³ organisierten oder lancierten Veranstaltungen und Events zum gegenseitigen Kennenlernen und zur gegenseitigen Geschäftsvermittlung, Qualifizierung & Weiterbildung teilnehmen. Die Termine werden im 100³-Mitgliederbereich unter Veranstaltungen veröffentlicht. Die Teilnahme ist für die Mitglieder freiwillig.

4.5 Sonderkonditionen & Einkaufsgemeinschaft

Die 100³ vermittelt auf Wunsch für die Mitglieder über Rahmenverträge vergünstigte Dienstleistungen und Produkte externer Anbieter. Diese können individuell nach Bedarf im Mitgliederbereich über die 100³ oder direkt beim Anbieter gebucht werden. Für diese Produkte gelten die bei Buchung separat aufgeführten Zusatzbedingungen bzw. die Geschäftsbedingungen der externen Anbieter.

4.6 Stellenanzeigen

Das Mitglied kann Stellenanzeigen auf der 100³-Internetseite in der Rubrik "Stellenbörse" kostenfrei einstellen oder verlinken. Für den Inhalt, Aktualisierung und die Richtigkeit der Stellenanzeige ist alleine das Mitglied rechtlich verantwortlich.

4.7 Immobilienveröffentlichungen

Die Veröffentlichung von Immobilienangeboten lediglich auf der 100³ Internetseite ist für gewerbliche Immobilienmakler mit eigener Übertragungssoftware als Mitglied kostenfrei. Der Immobilienmakler haftet für alle von ihm eingestellten Inhalte.

4.8 Teilnahme und Nutzung des 100³ Fan-Card-Systems:

Das Einstellen der Vorteile, Mehrwerte, Rabatte und Überraschungen für Fan-Card-Nutzer, im eigenen Unternehmensportrait, obliegt alleine dem jeweiligen Mitglied.

Das Mitglied verpflichtet sich gegenüber der 100³ während der bestehenden Mitgliedschaft, allen Fan-Card-Nutzern gegen Vorlage ihrer gültigen Fan-Card die im Unternehmensportrait vom Mitglied veröffentlichten Vorteile, Mehrwerte, Rabatte und Überraschungen unter der dort genannten Konditionen als Sofortvorteil direkt beim Verkauf, bzw. bei Rechnungsstellung der Waren/Dienstleistungen zu gewähren. Das Mitglied gewährleistet, dass dem Fan-Card-Nutzer die Nutzung der Fan-Card keine Nachteile bei Preis, Service, Qualität, Menge etc. entstehen. Dies gilt nicht im Rahmen besonderer Verkaufsveranstaltungen und  Sonderaktionen.

Die 100³ haftet nicht für vom Mitglied dem Fan-Card-Nutzer gewährte Vorteile, Mehrwerte, Rabatte und Überraschungen. Das Mitglied stellt 100³ von sämtlichen Ansprüchen von Fan-Card-Nutzern aufgrund der Nutzung der Fan-Card und der Inanspruchnahmen von den vom Mitglied veröffentlichten Vorteilen, Mehrwerten, Rabatten und Überraschungen frei.

Die 100³ behält sich die Veröffentlichung der Vorteile, Mehrwerte, Rabatte und Überraschungen im Unternehmensportrait vor und kann diese ohne Angaben von Gründen ablehnen.

4.9 Newsletter

Ein Newsletter, mit vielen nützlichen Informationen und Neuigkeiten, für die Mitglieder, wird regelmäßig versendet.

 

5. Nutzung von Logos und Marketingprodukten

Das Logo der 100³ ist beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wort-Bildmarke eingetragen. Das Mitglied kann während der Vertragslaufzeit das Mitgliedslogo zum geschäftlichen Zwecke, insbesondere im Rahmen von eigenem Regionalmarketing, wie im Online-Center vorgegeben, nutzen. Das Mitglied integriert auf der eigenen Internetseite das „100³-Mitgliedslogo“ und stellt eine entsprechende Verlinkung direkt zur 100³ oder zum Unternehmensportrait des Mitglieds her.

 

6. Vertragsdauer, Kündigung und Zahlungsabwicklung

6.1 Die Vertragsdauer beträgt 12 Monate und verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn der Vertrag nicht zwei Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit ordentlich gekündigt wird. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt. Die Kündigung muss schriftlich (Post oder Mail: [email protected]) erfolgen.

6.2 Wir haben einen zuverlässigen Zahlungsdienstleister, die Novalnet AG, mit der Abwicklung der Zahlungen (Lastschrift Deutschland, Lastschrift Österreich, Sofortüberweisung, PayPal, Kreditkarte) beauftragt. Zu diesem Zweck benötigt die Novalnet AG bestimmte, u.a. persönliche Informationen von Ihnen. Dabei handelt es sich um Ihren Namen und Ihre Anschrift, Kontonummer und Bankleitzahl oder Kreditkartennummer (einschließlich Gültigkeitszeitraum), Rechnungsbetrag und Währung sowie die Transaktionsnummer. Die Novalnet AG darf diese Informationen zum Zwecke der Zahlungsabwicklung verwenden und an uns weitergeben. Sie ist verpflichtet, die Informationen gemäß den deutschen Datenschutzgesetzen zu behandeln. Wichtig: Rücklastschriften oder Rückbuchungen haben erhebliche und unnötige Kosten zur Folge. Diese sind vom Mitglied zu tragen. Wir bitten daher, für eine ausreichende Kontodeckung zu sorgen. 

 

7. Einwilligung

Mit der Anmeldung des Mitglieds erklärt sich dieses ausdrücklich mit der Veröffentlichung seiner zur Verfügung gestellten geschäftlichen Kontaktdaten und Logos auf der Internetseite bzw. im Online-Center der 100³ sowie mit der Nutzung dieser Daten durch die 100³ zu Verkaufs- und umsatzfördernden Maßnahmen, Kundenbindungen, Werbe- und Marketing-Aktionen sowie Statistiken für die Dauer des Vertrages einverstanden.

 

8. Haftungsbeschränkung

8.1 Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die 100³ bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

8.2 Auf Schadensersatz haftet die 100³ - gleich aus welchem Rechtsgrund - bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die 100³ nur

a)     für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b)     für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der 100³ jedoch der Höhe nach auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens beschränkt.

8.3 Eine etwaige Haftung wegen arglistigem Verschweigen eines Mangels, der Übernahme einer Garantie und nach sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.

8.4 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse bzw. -beschränkungen gelten im gleichen Umfang für die leitenden und nichtleitenden Angestellten, sonstigen Erfüllungsgehilfen sowie den Subunternehmern der 100³.

8.5 Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

 

9. Schlussbestimmungen

9.1 Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen der 100³ und dem Mitglied gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Ist das Mitglied Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher - auch internationaler - Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der 100³. Die 100³ ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Mitglieds zu erheben.

9.3 Vertragsänderungen durch individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam. Im Übrigen bedürfen Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abbedingung dieser Schriftformklausel.

9.4 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Vertragspartner sind verpflichtet, die unwirksame Bestimmung durch eine ihr im wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Regelung zu ersetzen.

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